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Rechtsanwalt Rath und Rechtsanwältin Çelebi arbeiten unabhängig voneinander in Bürogemeinschaft.
Zunächst werden neben den Räumlichkeiten auch die darin befindlichen Bürogeräte gemeinsam genutzt. Auch das Sekretariatsteam und die Bibliothek werden gemeinschaftlich benutzt und gepflegt. Dennoch betreiben beide Rechtsanwälte zwei vollkommen voneinander unabhängige Kanzleien.
Aus diesem Grunde kommt der Mandatsvertrag auch ausschließlich zwischen Ihnen und Herrn Rechtsanwalt Rath zustande. Auskünfte über den Stand der Bearbeitung des Mandats kann Ihnen nur Ihr Rechtsanwalt erteilen.
Ein entscheidender Vorteil dieser Form der Zusammenarbeit ist die Kostenersparnis. Diese wird von den Rechtsanwälten an Sie weiter gegeben und führt dazu, dass deren Honorare für Sie preislich günstiger gestaltet werden können.